Luftbilder mit fliegender Kamera
 
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  Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Allgemeines
  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Betreiber der Internetseite Liftbilder.de (im folgenden Liftbilder genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

  2. Sie gelten mit der Auftragserteilung als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von Liftbilder, oder mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung durch den Kunden.

  3. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich alle Rechte zur Auftragserteilung zu besitzen. Sollten durch den Auftrag die Rechte Dritter verletzt werden, so ist der Auftraggeber hierfür vollumfänglich haftbar.

  4. Wir haften nicht für Schäden irgendwelcher Art, die sich aus der Nutzung unseres Materials ergeben sollten. Der Auftraggeber trägt in jedem Fall die Verantwortung selbst. Bei Falschlieferung oder nicht termingerechter Lieferung unsererseits sind Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen.

  5. Der Rücktrittsanspruch bleibt hiervon unberührt. Reklamationen, die Inhalt und Qualität einer digitalen oder konventionellen Bildsendung oder Zustand des Bildmaterials betreffen, teilen Sie uns bitte unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber innerhalb von 2 Werktagen nach Empfang mit. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. Soweit ein von uns zu vertretener Mangel an einer Kaufsache oder einem Werk vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung berechtigt. Liegt ein von uns nicht zu vertretener Mangel aus einem Werkvertrag vor, sind wir zur Ersatzleistung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung mindestens dreimal fehl, dann ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Preises zu verlangen. Gewährleistungsansprüche aus einer Kaufsache verjähren innerhalb von 24 Monaten ab Lieferung an den Kunden.

  6. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit einer Leistung, aus Pflichtverletzung, aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Liftbilder als auch deren Angestellten, Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Alle Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche sind auf den Vertragswert beschränkt.


  1. Lieferzeit
  1. Fest vereinbarte Lieferzeiten und/oder Aufnahmezeitpunkte haben Fixierungscharakter und begründen bei Nichteinhalten durch die Firma Liftbilder ein außerordentliches Rücktrittsrecht des Auftraggebers. Liefer- und Leistungsverzug aus höherer Gewalt und Ereignissen, die uns die termingerechte Lieferung unmöglich machen, wie schlechte Witterung für Außenaufnahmen, Materialknappheit, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir nicht zu vertreten. Sich daraus ergebene Lieferverzögerungen gelten als vereinbart. Der vom Kunden gewünschte Aufnahmezeitpunkt kann berücksichtigt werden, wird aber aufgrund vorgenannter Einflüsse nicht garantiert. Dies gilt auch für andere angebotene Dienstleistungen von Liftbilder. Als maximale Lieferzeit werden 3 Monate vereinbart. Nach 3 Monaten hat der Auftraggeber ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Der Rücktritt vom Auftrag wird nur anerkannt, wenn er unverzüglich vom Auftraggeber angezeigt wird. Gerät Liftbilder aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er uns zuvor schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen gesetzt hat.


  1. überlassenes Bildmaterial
  1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Liftbilder gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.


  1. Nutzungsrechte
  1. Soweit nicht anders vereinbart, ist Liftbilder zur Nutzung des erstellten Bildmaterials zu Werbezwecken berechtigt.

  2. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

  3. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

  4. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenem Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für dass das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

  5. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Liftbilder. Das gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, - jegliche Bearbeitung, änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, - die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziffer V 3. AGB dient, - jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, - jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), - die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

  6. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Liftbilder gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

  7. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

  8. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Liftbilder vorgegebenen Urhebervermerks.

  9. Der Besteller unseres Fotomaterials ist verpflichtet, soweit die Vorlagen für Druckwerke benutzt werden, ein vollständiges Belegexemplar kostenlos zu liefern. Die Auflagenhöhe des Druckwerkes ist anzuzeigen.


  1. Honorare
  1. Preislisten und Angebote von Liftbilder sind grundsätzlich freibleibend. Liftbilder ist berechtigt, Werksverträge ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

  2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziffer V 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.

  3. Das Honorar ist stets ohne Abzug sofort zu bezahlen. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Erst mit der Bezahlung der Rechnung dürfen die Nutzungsrechte der Bilder vom Auftrageber wahrgenommen werden.

  4. Nimmt der Kunde die in Auftrag gegebene Ware nicht ab, dann kann Liftbilder wahlweise auf Abnahme bestehen oder 35% des Auftragswertes, jedoch mindestens € 135,00 zuzüglich ggf. angefallener Fahrtkosten als Schadenersatz verlangen, wobei der Nachweis, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, dem Kunden obliegt.


  1. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Liftbilder) erfolgten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.


  1. Salvatorische Klausel
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine Sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 44532 Lünen.